Cloud Computing

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Cloud Computing und Datenschutz

Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge ist lediglich ein eingeschränkter Datentransfer in die USA erlaubt. In den USA befindet sich mit 90 Prozent der überwiegende Teil der Cloud Computing-Infrastruktur. Trotz Safe Harbor ist das Cloud Computing beispielsweise für Schulen verboten. Weshalb das so ist, wird durch die nationalen Datenschutzagenturen erklärt, die sich wiederum auf die Arbeit der ENISA berufen. Insbesondere vor der Verwendung von ausländischen Rechenzentren warnen die Datenschutzbeauftragten der Schweiz, da sie eine Verletzung des Datenschutzrechts befürchten.

In dem Fall, dass personenbezogene Daten von Dritten in die Cloud eingespeist werden, sind die deutschen Auftraggeber dazu verpflichtet, sich vor Ort vorab und auch anschließend und regelmäßig nachvollziehbar von einer Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu überzeugen. Den Kunden drohen Bußgelder, weil renommierte Cloud-Anbieter deren Datenbestände weitergeben.

 

Kategorie: Cloud Computing